ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

I. Verkaufsbedingungen für die tempmate GmbH,

Wannenäckerstr. 41, 74078 Heilbronn

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.

3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.

4. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Beschränkung der Fertigung, Streiks, Schäden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche, unvorhergesehene Ereignisse entbinden uns von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. Schadenersatzansprüche des Kunden entstehen hieraus nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

1. Unsere Erklärungen und werblichen Darstellungen stellen keine Angebote auf Vertragsschluss dar, sondern sind – ihrem Inhalt nach unverbindliche – Einladungen zur Angebotsabgabe (sog. invitatii ad offerendum). Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Produkte zustande. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Produkte zustande.

2. Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.

3. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

§ 3 Kauf eines tempmate-GS

1. Bei dem Kauf eines tempmate-GS Datenloggers, bezieht sich der Kauf ausschließlich auf den Datenlogger (Hardware). Für die Auswertung bzw. die Verwaltung der aufgezeichneten Daten des Datenloggers stellen wir eine unentgeltliche Plattform (Cloud-Lösung) zur Verfügung. Um diese nutzen zu können, muss sich der Kunde dort registrieren. Anschließend kann der Kunde unter Eingabe der entsprechenden Seriennummer des Datenloggers die Daten des Datenloggers auswerten bzw. verwalten. Weitere Informationen für unsere Plattform entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Plattform unter Abschnitt II.

2. Die Parteien sind sich einig, dass der tempmate-GS Datenlogger keine lokalen Systeme, insbesondere Luftfeuchtigkeits- und Temperaturmessungen, ersetzt. Wir empfehlen daher neben Datenloggern auch lokale Systeme zu verwenden (z.B. Thermometer).

§ 4 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums-, Immaterialgüter- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 5 Preise – Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, bzw. nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zur unseren Forderung stehen. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferfrist

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen zwischen uns und dem Kunden voraus.

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Abschnitt I., § 3, Ziffer 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Produkts in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- bzw. Schuldnerverzug geraten ist.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 7 Gefahrenübergang, Verpackungskosten

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2. Wird das Produkt auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Produkts auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Produkts vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

3. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

4. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 8 Gewährleistung, Beachtung der Bedienungsanleitung

1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Soweit ein Mangel vorliegt, so sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns innerhalb angemessener Zeit zweimal hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung aus sonstigen Gründen vorliegt.

4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

5. Die vorstehend geregelten Beschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

i) für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,
iii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
iv) für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

6. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

7. Die Bedienungsanleitungen der jeweiligen Produkts müssen beachtet werden. Die Bedienungsanleitungen sind in der Cloud Lösung abgelegt und unter folgenden Link erreichbar: https://web.tempmate.cloud/help

§ 9 Gesamthaftung

Wir haften dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

1. Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

ii) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
iii) aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, bzw.
iv) aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

4. Die vorbezeichnete Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Produkt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, das Produkt zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Produkts durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Produkts zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

4. Der Kunde ist berechtigt, das Produkt im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob das Produkt ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Produkts durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird das Produkt mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Produkts (Fakturaendbetrag, ein-schließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für das unter Vorbehalt gelieferte Produkt.

6. Wird das Produkt mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kauf-sache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung des Produkts mit einem Grundstück gegen einen Dritten er-wachsen.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisier-bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

I. Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Plattform für tempmate-GS Datenlogger

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der tempmate GmbH, Wannenäckerstr. 41, 74078 Heilbronn, Deutschland, zur Nutzung der Cloud-Lösung (nachfolgend auch „Plattform“ genannt).

Bitte lesen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) vollständig und sorgfältig durch, bevor Sie unsere Services nutzen. Die nachfolgenden AGB regeln die rechtlichen Grundlagen mit unseren Kunden und Nutzern, die sich auf der Website https://web.tempmate.cloud registriert haben.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Wir bieten unseren Kunden einen Online Service (nutzbar über die Website https://web.tempmate.cloud) durch den insbesondere eine Verwaltung und Auswertung der von den von uns vertriebenen tempmate-GS Datenloggern übermittelten Messdaten (Temperatur, relative Luftfeuchte, Schock, Licht, Standort, Datum – Uhrzeit und Seriennummer) ermöglicht wird. Mit der Übermittlung dieser Messdaten soll dem Kunde ein einfaches Werkzeug zur Verfügung gestellt werden, alle relevanten Messdaten noch während des Transports zu überwachen und zu analysieren. Hierfür stellen wir die Nutzung einer Software in einer Cloud – nach ordnungsgemäßer Registrierung des Kunden – zur Verfügung. Dieser Service ist kostenlos.

§ 2 Registrierung des Kunden

1. Der Zugang zur Nutzung unseres Services setzt die Registrierung (auch Anmeldung genannt) auf unserer Plattform (Nutzung einer hierfür bereitgestellten Software innerhalb einer Cloud) sowie die die Inhaberschaft eines nicht bereits bei uns registrierten und von uns vertriebenen Datenloggers voraus. Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde die Einbeziehung der nachfolgenden AGB für die Nutzung unserer Plattform. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis sowie die Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und uns ausschließlich die Plattform betreffend.

2. Die Registrierung bzw. Anmeldung erfolgt kostenlos. Auch die Nutzung der Plattform erfolgt unentgeltlich. Zur Registrierung akzeptiert der Kunde durch Bestätigen die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise vor Drücken des entsprechenden Buttons (Register). Weitere Informationen über die Verwendung von Daten, entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen (https://de.tempmate.com/de/datenschutz/).

3. Soweit sich die persönlichen Angaben ändern, sind die Kunden selbst zu deren Aktualisierung verpflichtet und für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen zu den persönlichen Angaben können online nach erfolgreicher Registrierung vorgenommen werden.

4. Mit der Anmeldung entsteht ein kostenloses Vertragsverhältnis zwischen uns und dem angemeldeten Kunden, das sich nach den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet.

§ 3 Leistungsumfang

1. Wir stellen eine Plattform im Internet gemäß diesen AGB zur Verfügung und bieten dem angemeldeten bzw. registrierten Kunden somit Zugriff auf die Messdaten seiner bzw. seines tempmate-GS Datenlogger(s) insbesondere zur Verwaltung und Auswertung dieser Messdaten, sofern es sich um einen von uns vertriebenen tempmate-GS Datenlogger handelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung des tempmate-GS Datenloggers bzw. der Beschreibung unter https://web.tempmate.cloud/help

2. Die Plattform wird von uns als webbasierte Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf unseren Servern bzw. auf einem Server von uns beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit seiner Hilfe zu speichern und/ oder zu verarbeiten.

3. Wir werden die bereitgestellte Plattform pflegen und bei Bedarf aktualisieren. Eine Pflicht besteht jedoch nicht.

4. Wir werden den Kunden über Änderungen auf elektronischem Wege informieren und die entsprechenden Nutzungshinweise über das Internet verfügbar machen.

§ 4 Nutzungsrechte

1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Plattform mittels Telekommunikation (über das Internet) zuzugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) – nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag – die mit der Plattform verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Plattform bzw. der dahinterstehenden Software oder der bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Plattform bzw. die dahinterstehende Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder (den Zugang darauf) zeitlich begrenzt oder unbegrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

§ 5 Verfügbarkeit

1. Wir erbringen die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 90 %.

2. Die Gesamtverfügbarkeit bemisst sich nur in den üblichen Geschäftszeiten. Diese sind Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis einschließlich 17.00 Uhr (MEZ) an Werktagen (maßgeblich Baden-Württemberg).

3. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Wir sind berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.

4. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht in unserem Auftrag handeln, von uns nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Plattform haben.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde wird uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

2. Er wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an Unberechtigte weitergeben.

3. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für uns im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.

4. Der Kunde wird alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auch gewerblichen Schutz- und Urheberrechte) bei der Nutzung der Plattform beachten und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht uns unverzüglichen zu unterrichten.

5. Soweit der Kunde uns geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er uns sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um uns die entsprechenden Rechte einzuräumen.

6. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Unsere Leistung darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Plattform geltenden Bestimmungen einzuhalten.

8. Um die Plattform in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf seinem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-ups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Kunde die Leistungen nur eingeschränkt nutzen kann.

9. Der Kunde verpflichtet sich zur einer Verwendung eines Anti-Virenprogramms.

§ 7 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

1. Wir speichern als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Plattform eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Plattform nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Plattform von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Wir nehmen von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüfen die mit der Plattform genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, uns von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls wir von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen werden. Wir werden den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde uns unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

4. Für Daten gilt insbesondere: Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personen­bezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt uns im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

5. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von uns bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

1. Wir schulden lediglich die Bereitstellung der Plattform zur automatischen Übertragung von den tempmate-GS Datenlogger-Daten, nicht den Erfolg. Wir stellen nur die technische Vorrichtung bereit, die – unter den in § 3 dargelegten Voraussetzungen – insbesondere eine Verwaltung und Auswertung ermöglicht. Wir haften demzufolge nicht, für falsch aufgezeichnete Daten des tempmate-GS Datenloggers gemäß diesen AGB. Sollten Sie den tempmate-GS Datenlogger direkt von uns erworben haben, verweisen wir an dieser Stelle auf Abschnitt I, dort § 7 und § 8.

2. Ferner übernehmen wir keine Haftung für etwaigen Missbrauch der Informationen durch andere Nutzer oder Dritte, dies gilt besonders dann, wenn der Kunde die Angaben selbst zugänglich macht. Außerdem haften wir nicht für unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte von personenbezogene Daten der Kunden bzw. Nutzer (z. B. durch unbefugten Zugriff von „Hackern“ auf die Datenbank), soweit uns nicht eigenes Verschulden, bzw. ein Verschulden unseren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen trifft, insoweit die Pflichtverletzung auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten beruht.

3. Wir haften dem Grunde nach ausschließlich

a) für die von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

4. Wir haften nicht bei leichter Fahrlässigkeit, es sei denn wir haben eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

5. Wir weisen darauf hin, dass die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung (Plattform).

6. Bei Verlust von Daten haften wir der Höhe nach nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.

7. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen uns gemäß Abschnitt II., § 8 entsprechend.

8. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Vertragswidrige Nutzung

1. Wir sind berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine wesentliche Pflicht, insbesondere bei einem Verstoß gegen die in Abschnitt II., dort § 6 und/ oder in Abschnitt III., dort § 1 genannten Pflichten, den Zugang zur Plattform und zu seinen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber uns sichergestellt ist.

2. Wir sind berechtigt, bei vertragswidriger Nutzung der Plattform und nach erfolgloser Mahnung die betroffenen Daten des Kunden zu löschen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

3. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in Abschnitt II., dort § 7 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde uns auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen diesen unberechtigten Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

4. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Plattform ohne unser Verschulden durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so sind wir berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Wir werden den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

5. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haften wir hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

§ 10 Kündigung/Löschung

1. Der Vertrag ist durch uns ohne Wahrung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündbar, wenn der Kunde bei der Anmeldung und/ oder späterer Änderung seiner Daten absichtlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB verstößt.

2. Wir behalten uns das Recht vor, ein Kundenkonto nach einem Jahr Inaktivität (kein Login seit 1 Jahr) zu löschen.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Mitgliedschaft jederzeit zu deaktivieren. Die Deaktivierung der kostenlosen Mitgliedschaft erfolgt wirksam innerhalb seiner Accounts im Bereich „Company Profile“. Nach Bestätigung wird zur Sicherheit nochmal um endgültige Bestätigung gebeten. Erst danach ist der Vorgang beendet. Eine Deaktivierung ist auch per E-Mail möglich an: account@tempmate.cloud

4. Nach Kündigung des Vertrages werden alle personenbezogene Daten des Kunden zeitnah gelöscht, soweit diese nicht aus gesetzlichen Gründen, zu Nachweiszwecken wegen einer rechtswidrigen Handlung des Kunden, über die Vertragsbeendigung hinausgehend, benötigt werden.

5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

III. Allgemeiner Teil

Der allgemeine Teil, Abschnitt III., gilt für die vorbezeichneten Abschnitte I und II.

§ 1 Datenschutz und Datensicherheit

1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gemäß den gesetzlichen Regelungen verpflichten.

2. Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzten persönlichen Daten der Alleinberechtigte. Wir und alle an der Durchführung des Vertrages beteiligten Dritten nehmen keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; die Verantwortung dafür übernimmt ausschließlich der Kunde.

3. Der Kunde räumt uns für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von uns für den Kunden zu speichernden personenbezogenen Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Wir sind auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen sind wir ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

4. Wir können Unteraufträge vergeben, haben aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben.

5. Wir bzw. von uns beauftrage Dritte treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

6. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten des Rechen­zentrums zu verlangen, in dem jeweils die Plattform betrieben wird. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Rechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden – nach schriftlicher Anmeldung – zur Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

7. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass keine Auftragsdatenvereinbarung von personenbezogenen Daten stattfindet.

8. Wenn und soweit der Kunde auf von uns technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns abzuschließen. Soweit wir auf personenbezogene Daten zugreifen können, werden wir ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 28 DSGVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Wir werden Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden dann in dem Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

9. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise. Diese sind abrufbar unter: Datenschutz

§ 2 Änderung dieser Bedingungen

1. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen (Abschnitte I. bis III.) zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. „Wesentliche Regelungen“ in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.

2. Wir sind darüber hinaus berechtigt, die Verkaufsbedingungen anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Klauseln dieser Verkaufsbedingungen von Gerichten für vollständig oder teilweise unwirksam erklärt wurden.

3. Nach Abschnitt III, § 2 Ziffer 1 und 2 beabsichtigte Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden an die von dem Kunden angegebene Kontaktadresse mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 3 Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind ist ausschließlicher Gerichtsstand – auch im Urkunds- und Wechselprozeß – unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen.

2. Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenz-überschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 4 Sonstiges

1. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Pflichten die Leistung eines Dritten (Erfüllungsgehilfen) in Anspruch zu nehmen.

2. Die Vertragssprache ist deutsch.

Nebenabreden wurden nicht getroffen.